Novem Group S.A. / Schlagwort(e): Börsengang NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH WÄRE. ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG. Novem Group legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 16,50 je Aktie fest 3.030.303 neu auszugebende Aktien aus einer Barkapitalerhöhung wurden platziert. Zusätzlich wurden 10.000.000 bestehende Aktien aus dem Bestand der Rokoko Automotive Holdings (Jersey) Limited, einer Gesellschaft kontrolliert durch Fonds, die vom familiengeführten Investor Bregal beraten werden, platziert. Zudem wurden in Verbindung mit einer Mehrzuteilung weitere 1.954.545 bestehende Aktien platziert. Das gesamte Platzierungsvolumen beläuft sich auf EUR 247,2 Millionen (inklusive der Mehrzuteilung). Der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 19. Juli 2021 unter dem Handelssymbol NVM und der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) LU2356314745 beginnen. Medienkontakt Harald Kinzler HAFTUNGSAUSSCHLUSS In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedssaat im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129. Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind; weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass weder die Gesellschaft noch J.P. Morgan AG, Joh. Berenberg, Goessler & Co. KG, Commerzbank, Jefferies GmbH, UniCredit Bank AG, (zusammen, die "Konsortialbanken") irgendeine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder solche Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Diese Mitteilung enthält bestimmte Finanzkennzahlen, die nicht nach International Financial Reporting Standards ("IFRS") anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen sind in dieser Mitteilung enthalten, da die Gesellschaft der Ansicht ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen im Markt weit verbreitet sind, um das operative Geschäft und die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft zu bewerten. Diese Kennzahlen sind möglicherweise nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und sind keine IFRS-Zahlen oder gemäß anderer allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird JP Morgan AG für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") agieren und kann als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052) vom 8. März 2016 tätigen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum ab dem Tag beginnt, an dem die Aktien der Gesellschaft am geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, voraussichtlich ab 19. Juli 2021 bis spätestens 30 Kalendertage danach (die "Stabilisierungsphase"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem höheren Marktpreis führen. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Stabilisierungsgeschäfte können an der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr oder anderweitig getätigt werden. Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen können Anlegern zusätzliche Aktien der Gesellschaft in Höhe von bis zu 15 % der tatsächlich im Rahmen der Privatplatzierung platzierten neuen und bestehenden Aktien (die "Mehrzuteilungsaktien") zugeteilt werden. Die abgebene Gesellschafter hat dem Stabilisierungsmanager für Rechnung der Konsortialbanken eine Option eingeräumt, eine der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entsprechende Anzahl Aktien der Gesellschaft zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen zu erwerben. Weder die Konsortialbanken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des Fehlens von Informationen in dieser Veröffentlichung) oder jeglicher anderen Information über die Gesellschaft oder ihre Tochterunternehmen, egal ob in Schriftform, mündlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit.
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