Novem Group S.A.
/ Schlagwort(e): Börsengang
NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH WÄRE. ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG. Pressemitteilung Novem Group legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf EUR 16,50 bis EUR 19,50 je Aktie fest - Die Preisspanne impliziert eine Marktkapitalisierung zwischen EUR 710 Mio. und EUR 830 Mio. (nach Listing) - Die Privatplatzierung zielt auf einen Erlös für die Novem Group in Höhe von EUR 50 Mio. durch die Ausgabe von bis zu 3.030.303 neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung ab und umfasst außerdem den Verkauf von bis zu 10.000.000 bestehenden Aktien des abgebenden Gesellschafters (zusammen die "Basisaktien") - Der Erlös wird für die Optimierung der Kapitalstruktur von Novem und zur Refinanzierung von Verbindlichkeiten verwendet, die mit einer Reduzierung der entsprechenden Zinssätze einhergeht - Das Platzierungsvolumen kann durch eine Upsize-Otion in Höhe von bis zu 2.000.000 bestehenden Aktien ("Zusätzliche Aktien") erhöht werden - Zusätzlich können bis zu 2.254.545 bestehende Aktien durch Mehrzuteilungen unter der Voraussetzung zugeteilt werden, dass diese Mehrzuteilungen 15 % der endgültigen Anzahl der Basisaktien und ggf. der Zusätzlichen Aktien, die im Rahmen der Privatplatzierung tatsächlich platziert werden, nicht überschreiten - Die Privatplatzierung wird voraussichtlich am 08. Juli 2021 beginnen und voraussichtlich am 14. Juli 2021 enden; der erste Handelstag im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) ist derzeit für den 19. Juli 2021 vorgesehen (das "Listing") - Unter der Annahme der Platzierung aller Aktien, einschließlich der Basisaktien, der Zusätzlichen Aktien und der Mehrzuteilungsaktien, wird der Streubesitz nach dem Listing voraussichtlich bis zu 40,2 % betragen
Günter Brenner, CEO der Novem Group: "Der geplante Börsengang ist ein wichtiger strategischer Meilenstein für Novem. Durch die Börsennotierung unseres Unternehmens erhalten wir einen noch besseren Zugang zu institutionellen Investoren, die an unsere Innovationskraft, unser Potenzial und unsere Erfolgsgeschichte glauben - und wir gewinnen noch mehr Flexibilität bei der Finanzierung unserer Wachstumspläne. Das Interesse der Investoren an unserem Angebot war groß und wir freuen uns darauf, unseren Weg als börsennotiertes Unternehmen fortzusetzen." Bregal beabsichtigt, seine Beteiligung an dem Unternehmen teilweise zu veräußern, um einen ausreichenden Streubesitz und Handelsliquidität am Markt zu gewährleisten. Bregal wird weiterhin eine bedeutende Beteiligung an der Gesellschaft halten. Für das Unternehmen und die beiden bestehenden, von Bregal kontrollierten Aktionärsgesellschaften, ist eine Sperrfrist von 180 Tagen vorgesehen; für die Mitglieder des Managementteams der Gesellschaft, einschließlich der vier Vorstandsmitglieder, die ihre Nachsteuererlöse aus ihrer derzeitigen indirekten wirtschaftlichen Beteiligung an der Gesellschaft teilweise reinvestieren werden, indem sie gleichzeitig mit der Privatplatzierung Aktien zum endgültigen Angebotspreis erwerben, ist eine Sperrfrist von 720 Tagen vorgesehen. Der angestrebte Bruttoerlös aus der Platzierung der Neuen Aktien in Höhe von EUR 50 Mio. wird zur Optimierung der Kapitalstruktur von Novem und zur Refinanzierung von Verbindlichkeiten verwendet, die mit einer Reduzierung der entsprechenden Zinssätze einhergeht. Abhängig vom Gesamtumfang des Angebots würde der erwartete Streubesitz bis zu 40,2 % betragen (unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Upsize-Option und vollständiger Mehrzuteilungen). J.P. Morgan, Berenberg und die COMMERZBANK agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, wobei Jefferies und UniCredit die Transaktion als Joint Bookrunners unterstützen. Die Billigung des Börsenzulassungsprospekts durch die Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier oder "CSSF") ist für den 15. Juli vorgesehen. Nach der Billigung wird der Prospekt auf der Website von Novem https://novem.com/ im Bereich "Investor Relations" zur Verfügung gestellt. Über Novem Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.Novem.com. Harald Kinzler
Novem Group S.A. | 19, rue Edmond Reuter, L-5326 Contern | Luxembourg HAFTUNGSAUSSCHLUSS In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedssaat im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129. Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind; weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass weder die Gesellschaft noch J.P. Morgan AG, Joh. Berenberg, Goessler & Co. KG, Jefferies GmbH, UniCredit Bank AG, (zusammen, die "Konsortialbanken") irgendeine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder solche Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Diese Mitteilung enthält bestimmte Finanzkennzahlen, die nicht nach International Financial Reporting Standards ("IFRS") anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen sind in dieser Mitteilung enthalten, da die Gesellschaft der Ansicht ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen im Markt weit verbreitet sind, um das operative Geschäft und die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft zu bewerten. Diese Kennzahlen sind möglicherweise nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und sind keine IFRS-Zahlen oder gemäß anderer allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird JP Morgan AG für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") agieren und kann als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052) vom 8. März 2016 tätigen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum ab dem Tag beginnt, an dem die Aktien der Gesellschaft am geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, voraussichtlich ab 19. Juni 2021 bis spätestens 30 Kalendertage danach (die "Stabilisierungsphase"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem höheren Marktpreis führen. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Stabilisierungsgeschäfte können an der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr oder anderweitig getätigt werden. Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen können Anlegern zusätzliche Aktien der Gesellschaft in Höhe von bis zu 15 % der tatsächlich im Rahmen der Privatplatzierung platzierten neuen und bestehenden Aktien (die "Mehrzuteilungsaktien") zugeteilt werden. Die abgebene Gesellschafter hat dem Stabilisierungsmanager für Rechnung der Konsortialbanken eine Option eingeräumt, eine der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entsprechende Anzahl Aktien der Gesellschaft zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen zu erwerben. Weder die Konsortialbanken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des Fehlens von Informationen in dieser Veröffentlichung) oder jeglicher anderen Information über die Gesellschaft oder ihre Tochterunternehmen, egal ob in Schriftform, mündlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit.
08.07.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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1216486 08.07.2021
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